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   LSG Bayern, 21.01.2015 - L 8 SO 316/14 B ER   

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https://dejure.org/2015,707
LSG Bayern, 21.01.2015 - L 8 SO 316/14 B ER (https://dejure.org/2015,707)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.01.2015 - L 8 SO 316/14 B ER (https://dejure.org/2015,707)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - L 8 SO 316/14 B ER (https://dejure.org/2015,707)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten der Individualbegleitung in einer Tageseinrichtung; Zuständigkeit des Rehabilitationsträgers; Nachrang der Jugendhilfe gegenüber anderen Rehabilitationsträgern

  • rewis.io

    Ausschluss von Asylbewerbern von Leistungen der Jugendhilfe; Erweiterung der Frist zur Prüfung eines Rehabilitationsantrags für die Weiterleitung Verhältnis des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Sozialhilfe landesrechtliche Zuständigkeit in der Jugendhilf

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche; Kein Ausschluss von Asylbewerbern von Jugendhilfeleistungen; Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers als zweitangegangener Rehabilitationsträger; Berechnung der Prüfungs- und ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Seelisch behinderte Kinder haben neben Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei Bedarf auch Anspruch auf Eingliederungshilfe als Leistung der Jugendhilfe

  • bayrvr.de (Kurzinformation)

    Seelisch behinderte Kinder haben neben Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei Bedarf auch Anspruch auf Eingliederungshilfe als Leistung der Jugendhilfe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Flüchtlingskinder mit seelischer Behinderung haben Anspruch auf Eingliederungshilfe - Qualifizierte Schulvorbereitung zur Vermeidung von Entwicklungsverzögerungen dringend erforderlich

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Neben Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kann auch Anspruch auf Eingliederungshilfe als Leistung der Jugendhilfe bestehen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung eines behinderten Kindes mit

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2015 - L 8 SO 316/14
    Ein Antrag muss unverzüglich an den zweitangegangenen Rehabilitationsträger weitergeleitet werden, d.h. zwei Wochen plus ein Werktag (Weiterleitungsfrist, vgl. Urteil des BSG vom 03.11.2011, Az.: B 3 KR 8/11 R).

    Dementsprechend hat das BSG auch einen Leistungsantrag als rechtzeitig "zugeleitet" angesehen, wenn er von dem erstangegangenen Rehabilitationsträger dem für zuständig erachteten Rehabilitationsträger innerhalb der - höchstens zwei Wochen plus einen Werktag betragenden - Prüfungs- und Weiterleitungsfrist abgesandt wird (Urteil des BSG vom 03.11.2011, Az.: B 3 KR 8/11 R; Luik in: jurisPK-SGB IX, § 14 SGB IX, Rn 67 insoweit durch Rn 67.1 überholt, Bayer. VGH, Beschluss vom 01.12.2003, Az.: 12 CE 03.2683, Frist von 15 Tagen nach Eingang des Antrags).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2015 - L 8 SO 316/14
    Die Sache ist auch dringlich, weil es im Sinne einer Folgenabwägung (vgl. Beschluss des BVerfG vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05) um existenzielle Belange des Antragstellers geht.
  • BSG, 30.11.2011 - B 11 AL 7/10 R

    Besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - anerkannte Werkstatt -

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2015 - L 8 SO 316/14
    Der zweitangegangene Rehabilitationsträger wird im Außenverhältnis zum Antragsteller umfassend zuständig und verpflichtet, Leistungen aufgrund aller Rechtsgrundlagen zu erbringen, die in der konkreten Bedarfssituation überhaupt vorgesehen sind (u. a. Urteil des BSG vom 30.11.2011 - B 11 AL 7/10 R - BSGE 109, BSGE 109 Seite 293 = SozR 4-3250 § 17 Nr. SOZR 4-3250 § 2 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 01.12.2003 - 12 CE 03.2683

    Sozialhilfe, Zuständigkeit des zuerst angegangenen Rehabilitationsträgers,

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2015 - L 8 SO 316/14
    Dementsprechend hat das BSG auch einen Leistungsantrag als rechtzeitig "zugeleitet" angesehen, wenn er von dem erstangegangenen Rehabilitationsträger dem für zuständig erachteten Rehabilitationsträger innerhalb der - höchstens zwei Wochen plus einen Werktag betragenden - Prüfungs- und Weiterleitungsfrist abgesandt wird (Urteil des BSG vom 03.11.2011, Az.: B 3 KR 8/11 R; Luik in: jurisPK-SGB IX, § 14 SGB IX, Rn 67 insoweit durch Rn 67.1 überholt, Bayer. VGH, Beschluss vom 01.12.2003, Az.: 12 CE 03.2683, Frist von 15 Tagen nach Eingang des Antrags).
  • OVG Saarland, 28.10.2011 - 3 A 301/11

    Zuständigkeit zur Gewährung von Integrationshilfe im Schulkindergarten-

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2015 - L 8 SO 316/14
    Es handelt sich vielmehr um eine Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung, für deren Gewährung im Falle eines von einer seelischen Behinderung bedrohten Kindes gemäß §§ 10 Abs. 4 Satz 1, 35a Abs. 2, 85 Abs. 1 SGB VIII (juris: SGB 8) der örtliche Jugendhilfeträger zuständig ist (Urteil des OVG Saarland vom 28. Oktober 2011 - 3 A 301/11 -, juris Rn. 33).
  • BSG, 27.11.2014 - B 3 KR 18/14 B

    Zuständigkeitsklärung zwischen Rehabilitationsträgern; Feststellung der

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2015 - L 8 SO 316/14
    Sinn und Zweck dieser Regelungen ist die möglichst schnelle Leistungsgewährung durch den zuerst angegangenen Rehabilitationsträgers gegenüber dem Leistungsberechtigten mit anschließendem Ausgleich der Kosten zwischen den Trägern (vgl. zuletzt BSG, Beschluss vom 27.11.2014 - B 3 KR 18/14 B, Rn 9).
  • LSG Bayern, 29.01.2014 - L 8 SO 243/13

    Sozialhilferechtlicher Eingliederungsbedarf nach § 19 Abs. 3 SGB XII i.V.m §§ 53,

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2015 - L 8 SO 316/14
    Dem Antragsteller droht insbesondere eine endgültige Verhinderung seiner Grundrechtsverwirklichung (Art. 1, 2 GG), wenn ihm zugemutet wird, die Entscheidung im anhängigen Verwaltungsverfahren abzuwarten (vgl. Beschluss des Senats vom 29.01.2014, Az.: L 8 SO 243/13 B ER mit Hinweisen zur besondere Wertigkeit der sensiblen Lebensphase, in der sich Kinder vor der Einschulung befinden).
  • OVG Saarland, 24.04.2006 - 3 W 3/06

    Zur Frage der Zuständigkeit bei Autismusbehandlung eines jugendlichen Ausländers

    Auszug aus LSG Bayern, 21.01.2015 - L 8 SO 316/14
    Der Entscheidung des OVG Saarland (Beschluss vom 24.4.2006, Az.: 3 W 3/06) nach dem dortigen Landesrecht sei nicht zu folgen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2019 - L 8 SO 240/18

    Kostenerstattung für eine ambulant durchgeführte Autismus-Therapie; Wesentliche

    Dieses Krankheitsbild wird nach der wohl herrschenden Meinung in Rechtsprechung (vgl. etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.3.2016 - L 20 SO 545/11 - juris Rn. 110; Bayer. LSG, Beschluss vom 21.1.2015 - L 8 SO 316/14 B ER - juris Rn. 38) und Literatur (vgl. etwa v. Koppenfels-Spies in jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl. 2018, § 35a Rn. 27; Wehrhahn in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 3 EinglHV Rn. 6; vgl. auch die sog. Orientierungshilfe Behinderungsbegriff der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe - BAGüS - vom 24.11.2009, S. 17, Punkt 5.4 Besonderheiten bei Autismus-Spektrum-Störungen, abrufbar unter: www.bagues.de) grundsätzlich als seelische Behinderung i.S. des § 3 Eingliederungshilfe-VO angesehen, wenn anderweitige Schädigungen der Körperstrukturen oder Körperfunktionen (insb. mit einhergehender Intelligenzminderung) nicht bestehen.
  • VGH Bayern, 30.07.2018 - 12 ZB 18.175

    Anspruch auf Kostenerstattung als nachrangig verpflichteter Leistungsträger

    Schon der Besuch einer heilpädagogischen Tagesstätte schließt in der Regel eine Frühförderung aus (BayLSG, Beschluss v. 21.1.2015 - L 8 SO 316/14 B ER -, juris unter Hinweis auf § 5 des Rahmenvertrags zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Interdisziplinären Frühförderstellen in Bayern vom 19. Mai 2006 in der Fassung vom 1. Juli 2011).

    Beim Besuch einer schulvorbereitenden Einrichtung und einer daran angeschlossenen Tagesstätte handelt es sich deshalb nicht um Maßnahmen der Frühförderung im Sinne von Art. 64 AGSG (BayLSG vom 21.1.2015, a.a.O.).

  • VG Saarlouis, 16.11.2018 - 3 K 2465/16

    Kostenerstattungsstreit zwischen Sozialhilfe und Jugendhilfeträger,

    Verbleibt es bei einem bereits entschiedenen Begehren des Leistungsempfängers für die folgenden Bewilligungszeiträume und wird - wie hier - keine Modifizierung oder Ergänzung der Hilfe angestrebt, so bleibt eine einmal begründete Zuständigkeit aus Gründen der Kontinuität bestehen.(Vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 21.01.2015 - L 8 SO 316/14 B ER -, Rn. 34, juris.) Die Zuständigkeit für einen einmal begründeten einheitlichen Leistungsfall soll nicht nachträglich aufgespalten werden,(Vgl. Luik , in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 2. Aufl. 2015, § 14 SGB IX, Rn. 65.) sodass das Merkmal des "zweitangegangen" Trägers hier nicht gegeben ist.
  • VG Freiburg, 10.02.2022 - 4 K 1608/21

    Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe zur Erziehung; Vorrangverhältnis von

    Die bestehende tiefgreifende Entwicklungsstörung des Klägers zu 3 im Sinne eines frühkindlichen Autismus (ICD-10 F 84.0) stellt eine seelische Behinderung dar (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.03.2016 - L 20 SO 545/11 - juris Rn. 110; LSG Bayern, Beschluss vom 21.01.2015 - L 8 SO 316/14 B ER - juris Rn. 38), die zu einer Teilhabebeeinträchtigung führt.
  • LSG Bayern, 21.01.2016 - L 8 SO 235/14

    Kostenerstattung bei Leistungen des erstbefassten Rehabilitationsträgers trotz

    Es ist vielmehr gerade Sinn und Zweck des Verfahrensrechts in der Rehabilitation, eindeutige Zuständigkeit zu schaffen und einen Zuständigkeitsstreit zulasten des Leistungsempfängers auszuschalten (vgl. diverse Entscheidungen des erkennenden Senats, Beschlüsse vom 21.1.2015 - L 8 SO 316/14 B ER und vom 25.8.2014 - L 8 SO 190/14 ER -, Rn. 8, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2017 - L 8 SO 206/17

    Anordnungsgrund bei Eingliederungshilfe für behinderte Kinder; Autismus-Therapie;

    Wenn anderweitige Schädigungen der Körperstrukturen oder Körperfunktionen (insb. mit einhergehender Intelligenzminderung) nicht bestehen, wird dieses Krankheitsbild nach der wohl herrschenden Meinung in Rechtsprechung (vgl. etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. März 2016 - L 20 SO 545/11 - juris Rn. 110; Bayer. LSG, Beschluss vom 21. Januar 2015 - L 8 SO 316/14 B ER - juris Rn. 38) und Literatur (vgl. etwa v. Koppenfels-Spies in jurisPK-SGB VIII, 1. Aufl. 2014, Rn. 27; Wehrhahn in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 3 EinglHV Rn. 6; vgl. auch die sog. Orientierungshilfe Behinderungsbegriff der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe - BAGüS - vom 24. November 2009, S. 17, Punkt 5.4 Besonderheiten bei Autismus-Spektrum-Störungen, abrufbar unter: www.bagues.de) grundsätzlich als seelische Behinderung i.S. des § 3 EinglH-VO angesehen.
  • SG Nürnberg, 05.12.2016 - S 5 SO 15/16

    Voraussetzungen und Umfang eines Erstattungsanspruchs des zweitangegangenen

    Dennoch werde der zweitangegangene Rehabilitationsträger im Außenverhältnis zum Antragsteller umfassend zuständig und verpflichtet, Leistungen aufgrund aller Rechtsgrundlagen zu erbringen, die in der konkreten Bedarfssituation überhaupt vorgesehen seien; der Beklagte verweise auf die Rechtsprechung des Bayerischen Landessozialgerichts, Beschluss vom 21.01.2015 - L 8 SO 316/14 B ER - und das Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.11.2011 - B 11 AL 7/10 R -.
  • SG Augsburg, 11.01.2024 - S 6 SO 155/22

    Eingliederungshilferecht, Eingliederungshilfeleistung, Eingliederungshilfe für

    Nur für ausschließlich "seelisch" behinderte Kinder und Jugendliche erbringt der örtliche Jugendhilfeträger (§ 27 Abs. 2 SGB I) alle anfallenden Teilhabeleistungen, also auch berufliche, medizinische sowie sozialintegrative Teilhabeleistungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 6 SGB IX i.V.m. § 5 SGB IX; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21.01.2015 - L 8 SO 316/14 B ER -, Rn. 39, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.11.2020 - L 8 SO 112/20
    Die schwierige Abgrenzungsfrage zwischen Leistungen nach dem SGB VIII und dem SGB XII, wonach nach der wohl herrschenden Meinung in Rechtsprechung (vgl. etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.3.2016 - L 20 SO 545/11 - juris Rn. 110; Bayerisches LSG, Beschluss vom 21.1.2015 - L 8 SO 316/14 B ER - juris Rn. 38) und Literatur (vgl. etwa v. Koppenfels-Spies in jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl. 2018, § 35a Rn. 12; Wehrhahn in: jurisPK-SGB IX, 3. Aufl. 2018, § 99 Rn. 33) dieses Krankheitsbild grundsätzlich als seelische Behinderung angesehen wird, wenn anderweitige Schädigungen der Körperstrukturen oder Körperfunktionen (insb. mit einhergehende Intelligenzminderung) nicht bestehen, während abweichend hiervon nach einer im Vordringen befindlichen Ansicht und der Praxis vieler Leistungsträger frühkindlicher Autismus wegen des komplexen Beschwerdebildes als geistige Behinderung eingestuft wird mit der Folge eines vorrangigen Anspruch auf sozialhilferechtliche Eingliederungshilfe (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.4.2017 - L 7 SO 2669/15 - juris Rn. 42 m.w.N.), kann vorliegend offen bleiben.
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